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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – DMK Bau Reichelsheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen – DMK Bau Reichelsheim: Als erfahrenes Bauunternehmen stehen Transparenz und Rechtssicherheit im Mittelpunkt unserer Arbeit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DMK Bau Reichelsheim bilden die transparent und rechtssicher geregelte Grundlage für Bau-, Sanierungs- und Ausbauleistungen. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle Bedingungen verständlich dargestellt, um eine klare, faire und nachvollziehbare Zusammenarbeit mit DMK Bau Reichelsheim zu gewährleisten. Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen im Bereich Bau, Sanierungs- und Ausbauleistungen und sorgen dafür, dass alle Regelungen transparent, rechtssicher und verständlich festgelegt sind.

1. Geltungsbereich & Vertragspartner

Rechtlicher Hinweis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind rechtlich bindend. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte vor Vertragsabschluss an uns. Bei gewerblichen Kunden gelten diese AGB nur, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1.1 Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen:

DMK Bau Reichelsheim
Inhaber: Dariusz Krzysztoń
Heidelberger Straße 5
64385 Reichelsheim
Deutschland

Telefon: 06164 5039805
E-Mail: info@dmk-bau.de

und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Leistungsumfang & Fachbereiche

DMK Bau Reichelsheim erbringt Leistungen in folgenden Fachbereichen:

Grundbau & Innenausbau
  • Trockenbau: Leichtbauwände, Deckenkonstruktionen, Vorsatzschalen
  • Estricharbeiten: Zementestrich, Calciumsulfatestrich, Trockenestrich, Heizestrich
  • Treppenbau: Holztreppen, Stahltreppen, Betontreppen, Sanierung bestehender Treppen
  • Fliesenarbeiten: Wand- und Bodenfliesen, Natursteinverlegung, Mosaikarbeiten
  • Putzarbeiten: Innenputz, Außenputz, Sanierputz, Wärmedämmverbundsysteme
Bauelemente & Einbauten
  • Fenster und Türen: Einbau, Austausch, Sanierung, Dichtheitsprüfungen
  • Fertigbauteile: Montage von Einbaumöbeln, Küchen, Schränken, Sonderanfertigungen
  • Individuelle Sonderlösungen: Maßanfertigungen, Sonderkonstruktionen, Sonderwünsche
Bad-Sanierung & Spezialbereiche
  • Bestehendes Bad sanieren: Komplettsanierung, Teilmodernisierung, Wasserschadensanierung
  • Neubau Badezimmer: Komplettneuanlagen, Nasszellen, Gästetoiletten
  • Fugenloses Bad: Flüssigfolienabdichtungen, fugenlose Oberflächen
  • Barrierefreies Bad umbauen: Bodenebene Duschen, Haltegriffe, höhenverstellbare Einrichtungen
Außenbereich & Fassade
  • Fassadenarbeiten: Putzfassaden, Wärmedämmverbundsysteme, Holzfassaden, Lasuren
  • Pflasterarbeiten: Terrassenpflaster, Wegegestaltung, Einfahrten, Stellplätze
  • Terrassen und Balkone: Holzterrassen, Balkonbeläge, Überdachungen, Geländer
  • Treppen im Außenbereich: Gartentreppen, Hauseingangstreppen, Beleuchtung
Komplettsanierung & Spezialdienstleistungen
  • Renovierung Modernisierung Komplettsanierung: Wohnungsmodernisierung, Gebäudesanierung, energetische Sanierung
  • Barrierefreies Bauen: Wohnraumanpassung, rollstuhlgerechte Umbauten, Lifteinbauten
  • Regionale Beratung Showroom vor Ort: Vor-Ort-Beratung, Materialauswahl, Planungshilfe
  • Fördermittel Anträge Hilfe: Beratung zu Fördermöglichkeiten, Antragshilfe, Formularunterstützung
  • Immobilienservice Maklerdienstleistung Vertretung: Vermittlung von Immobilienexperten, Koordination mit Maklern
Spezielle Regelungen für Fachbereiche

Für bestimmte Fachbereiche gelten ergänzende Bestimmungen:

Fachbereich Besonderheiten Zusätzliche Vereinbarungen
Barrierefreies Bauen Besondere Sicherheitsanforderungen, Normen (DIN 18040) Separate Beratungspflicht, behördliche Genehmigungen
Bad-Sanierung Abdichtungspflichten, Feuchtigkeitsschutz Erweiterte Gewährleistung für Abdichtungen (5 Jahre)
Fassadenarbeiten Witterungsabhängigkeit, Gerüstkosten Wetterbedingte Verzögerungen akzeptiert
Fertigbauteile/Möbelmontage Herstellergarantien, Montage nach Herstellervorgaben Übernahme von Herstellergarantien
Fördermittelberatung Keine Rechtsberatung, keine Erfolgsgarantie Beratungshonorar separat, keine Haftung für Ablehnungen
Ausschließliche Geltung

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Wichtig für Verbraucher: Als Verbraucher im Sinne dieser AGB handelt jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Angebot, Vertragsschluss & Preise

2.1 Angebotserstellung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Angebotserstellung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Pläne und Vor-Ort-Besichtigungen.

Regionale Beratung & Showroom vor Ort

Wir bieten kostenlose Vor-Ort-Beratungen in Reichelsheim und dem gesamten Odenwaldkreis an. Bei dieser Beratung besichtigen wir das Objekt, besprechen Ihre Vorstellungen, zeigen Materialmuster und erstellen ein unverbindliches Angebot. Kosten entstehen erst mit Auftragserteilung.

2.2 Angebotsinhalt

Jedes Angebot enthält mindestens:

  • Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen
  • Verwendete Materialien mit Qualitätsangaben und Hersteller
  • Gesamtpreis in Euro (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer)
  • Gültigkeitsdauer des Angebots (in der Regel 30 Tage)
  • Voraussichtliche Ausführungszeit unter Berücksichtigung von Materiallieferzeiten
  • Zahlungsmodalitäten und Anzahlungsregelungen
  • Eventuelle Fördermöglichkeiten mit Hinweisen

2.3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch DMK Bau Reichelsheim oder durch Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Besondere Preiskategorien

Bei unserem erweiterten Leistungsumfang gelten folgende Preisstrukturen:

Leistungskategorie Preisgestaltung Besonderheiten
Standardleistungen (Trockenbau, Putz, etc.) Festpreis oder Einheitspreise Material inklusive, nach Aufmaß abgerechnet
Sonderanfertigungen & individuelle Lösungen Kostenvoranschlag + Aufschlag 15-30% Planungs- und Entwicklungsaufwand separat
Bad-Sanierung & barrierefreie Bäder Pauschalpreis mit Leistungsverzeichnis Abdichtungsarbeiten mit erweiterter Gewährleistung
Fertigbauteile & Möbelmontage Montagepauschale + Material nach Liste Lieferzeiten der Hersteller nicht in unserer Hand
Fassaden- & Außenarbeiten Festpreis mit Witterungsvorbehalt Gerüstkosten separat, Wetterzuschlag möglich
Fördermittelberatung Stundensatz oder Pauschale Erfolgshonorar nur nach expliziter Vereinbarung
Immobilienservice Provisionsbasis oder Stundensatz Separate Vereinbarung mit Maklerpartnern
Nicht im Preis enthalten

Nicht im Preis enthalten sind, sofern nicht explizit vereinbart:

  • Anfahrtskosten: Für Objekte außerhalb des Odenwaldkreises 0,65 €/km ab Reichelsheim
  • Baugrundbeschaffenheit: Unvorhergesehene Bodenverhältnisse, Altlasten
  • Baustelleneinrichtung: Bei besonderen Anforderungen, Containerstellung
  • Gerüstkosten: Bei Arbeiten in Höhen über 3m, Fassadengerüste
  • Entsorgungskosten: Bauschutt, Sondermüll, Asbest (nach Gewicht/Volumen)
  • Behördliche Gebühren: Baugenehmigungen, Prüfgebühren, Eintragungen
  • Förderantragsgebühren: Bearbeitungsgebühren der Förderstellen

2.6 Preisänderungen

Bei Verträgen mit längerer Laufzeit (mehr als 4 Monate) behalten wir uns angemessene Preisänderungen für Material und Lohnkosten vor, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen. Preisänderungen werden transparent kommuniziert und begründet. Bei Materialpreissteigerungen über 10% steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

Kleinaufträge & Stundenlohnarbeiten

Für Kleinaufträge unter 500 € netto berechnen wir einen Pauschalpreis. Bei Stundenlohnarbeiten gilt der vereinbarte Stundensatz zuzüglich Materialkosten. Der Stundensatz beträgt für Standardarbeiten 65 €/Stunde netto, für Spezialarbeiten (Bad-Sanierung, barrierefreies Bauen) 75 €/Stunde netto.

Besonderer Hinweis zu Nachträgen

Für Arbeiten, die über das ursprünglich vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen (Nachträge), erstellen wir gesonderte Angebote. Diese bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kunden vor Beginn der Arbeiten. Mündliche Anweisungen zu Nachträgen werden nicht ausgeführt.

Hinweis zu Fördermitteln

Bei Sanierungen, barrierefreiem Umbau oder energetischen Maßnahmen können Fördermittel beantragt werden. Wir unterstützen bei der Antragstellung, übernehmen jedoch keine Haftung für Bewilligung oder Höhe der Förderung. Förderanträge sollten vor Baubeginn gestellt werden. Beratung zu Fördermitteln wird nach Aufwand berechnet, sofern nicht im Angebot inkludiert.

3. Zahlungsbedingungen & Fälligkeit

Zahlungsmodalitäten im Überblick

Faire Zahlungsbedingungen für eine reibungslose Zusammenarbeit. Wir bieten verschiedene Zahlungsmodelle je nach Auftragswert, Fachbereich und Vertrauensverhältnis.

3.1 Standard-Zahlungsweise

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.2 Anzahlungen & Abschlagszahlungen

Bei verschiedenen Fachbereichen gelten unterschiedliche Anzahlungs- und Abschlagsregelungen:

Fachbereich Anzahlung Abschlagszahlungen Schlusszahlung
Standard (bis 10.000€) 20% bei Auftrag 50% bei Halbfertigstellung 30% nach Abnahme
Bad-Sanierung & Bäder 30% bei Auftrag 40% nach Rohinstallation 30% nach Fertigstellung
Komplettsanierung 15% bei Auftrag Monatliche Abschläge 10% nach Abnahme
Fertigbauteile/Möbel 50% bei Bestellung 40% bei Lieferung 10% nach Montage
Barrierefreier Umbau 10% bei Auftrag Nach Baufortschritt Nach Abnahme
Fassadenarbeiten 30% bei Gerüststellung 40% bei Halbfertigstellung 30% nach Gerüstabbau
Zahlungsmethoden

Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden:

Zahlungsmethode Verfügbarkeit Besonderheiten
Überweisung Standard Bankdaten auf Rechnung, Referenznummer angeben
Barzahlung Bis 2.500 € Mit Quittung, nur nach Voranmeldung
SEPA-Lastschrift Nach Vereinbarung Für Stammkunden mit Einzugsermächtigung

3.4 Verzug

Im Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Unternehmer). Zusätzlich behalten wir uns vor, bei Zahlungsverzug die Arbeiten einzustellen und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40 € für jede Mahnung zu berechnen.

Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Wichtiger Hinweis bei Verzug

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben uns vorbehalten. Bei erheblichen Zahlungsverzögerungen behalten wir uns die fristlose Kündigung des Vertrages vor. Bei Arbeiten im Außenbereich (Fassade, Terrasse) können wetterbedingte Verzögerungen zusätzliche Kosten verursachen.

3.6 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und eingebaute Ware bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Kunde hat die Materialien pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich über eventuelle Zugriffe Dritter zu informieren. Bei Fertigbauteilen und Möbeln gelten die Eigentumsvorbehalte der jeweiligen Hersteller zusätzlich.

Besonderheiten bei Förderungen

Bei geförderten Maßnahmen (z.B. barrierefreier Umbau, energetische Sanierung) erfolgt die Zahlung unabhängig von der Bewilligung oder Auszahlung der Fördermittel. Der Kunde trägt das Risiko der Förderung. Auf Wunsch stellen wir Teilrechnungen zur Vorlage bei der Förderstelle aus.

4. Leistungserbringung, Termine & Besonderheiten

4.1 Ausführungszeitraum & Fachbereichsbesonderheiten

Die vereinbarte Ausführungszeit beginnt mit Vertragsschluss oder, falls später, mit Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen und Verfügbarkeit aller notwendigen Materialien. Die Ausführungszeit verlängert sich angemessen bei:

Allgemeine Verzögerungsgründe
  • Nicht rechtzeitiger Bereitstellung der Baustelle durch den Kunden
  • Behördlichen Auflagen oder Verzögerungen bei Genehmigungen
  • Höherer Gewalt, Streik, Aussperrung
  • Nicht vorhersehbaren Hindernissen (Altlasten, statische Probleme)
  • Nachträglichen Änderungswünschen des Kunden
  • Lieferverzögerungen bei Materialien oder Fertigbauteilen
Fachspezifische Besonderheiten
  • Außenarbeiten (Fassade, Terrasse, Pflaster): Witterungsbedingungen, Frostperioden
  • Bad-Sanierung: Trocknungszeiten bei Abdichtungen, Fliesenkleber
  • Barrierefreier Umbau: Behördliche Genehmigungen, Gutachten
  • Fertigbauteile/Möbel: Lieferzeiten der Hersteller, Transportverzögerungen
  • Komplettsanierung: Koordination mit anderen Gewerken, Baufreiheit
  • Fördermittel: Bearbeitungszeiten der Förderstellen
4.2 Baustellenvorbereitung & Fachanforderungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Baustelle fachgerecht vorzubereiten:

Fachbereich Vorbereitung durch Kunden Besondere Anforderungen
Bad-Sanierung Leerräumung, Absperrung, Nutzungsverzicht Wassersperre koordinieren, alternative WC-Nutzung
Innenausbau/Trockenbau Freiräumen, Möbel abdecken, Staubschutz Staubdichte Abschottung zu Wohnbereichen
Fassadenarbeiten Gartenmöbel wegräumen, Fenster freigeben Zugang für Gerüst, keine Hindernisse im Arbeitsbereich
Barrierefreier Umbau Wohnungsräumung, Umzugskoordination Evtl. Ausweichwohnung für Bewohner
Komplettsanierung Komplette Räumung, Umzug organisiert Leerstand während Sanierung empfohlen
Fertigbauteile/Möbel Montageflächen frei, Stromanschlüsse Transportwege freihalten, Aufzug reservieren

4.3 Arbeitszeiten & Lärmbelästigung

Die Arbeiten werden in der Regel zu folgenden Zeiten ausgeführt:

  • Innenarbeiten: Montag–Freitag 07:00–18:00 Uhr, Samstag 08:00–14:00 Uhr
  • Außenarbeiten: Montag–Freitag 07:00–19:00 Uhr, Samstag 08:00–16:00 Uhr
  • Lärmsensitive Arbeiten: Nur zu gesetzlich erlaubten Zeiten
  • Sonntag und Feiertage: nur in Ausnahmefällen nach Vereinbarung und Genehmigung
Materialbereitstellung & Qualitätsstandards

Materialien werden von uns nach professioneller Auswahl bereitgestellt. Wir verwenden Standardmaterialien namhafter Hersteller. Auf Wunsch bieten wir ökologische Materialien oder Premiumprodukte gegen Aufpreis an. Für vom Kunden bereitgestellte Materialien übernehmen wir keine Gewähr für deren Eignung und Qualität.

Besondere Qualitätsstandards nach Fachbereich
Fachbereich Qualitätsstandard Normen/Gütesiegel
Bad-Sanierung & Abdichtung Wasserdicht nach DIN 18534 Fliesenleger-Einlagepflicht, Fachbetriebsnachweis
Barrierefreies Bauen DIN 18040-1/-2, Landesbauordnung Zertifizierte Fachkraft barrierefreies Bauen
Fassade/WDVS EnEV, DIBt-Zulassungen WDVS-Fachbetrieb, ETA-Zulassungen
Fertigbauteile/Möbel Montage nach Herstellervorgaben Herstellergarantien, RAL-Montage
Estricharbeiten DIN 18560, Estrichlegeverordnung Zementestrich nach Norm, Begehbarkeit erst nach Aushärtung

4.6 Eigenleistungen des Kunden

Werden Eigenleistungen des Kunden vereinbart (z.B. Malerarbeiten nach Trockenbau), sind diese termingerecht und fachgerecht auszuführen. Verzögerungen durch nicht fristgerechte Eigenleistungen verlängern die Ausführungszeit entsprechend und können zu Mehrkosten führen.

Termintreue & Kommunikation

Wir legen großen Wert auf termingerechte Ausführung. Bei Verzögerungen, die von uns zu vertreten sind, informieren wir Sie umgehend und schlagen Lösungen vor. Für Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben (Wetter, Lieferengpässe, behördliche Verfahren), haften wir nicht. Bei barrierefreien Umbauten und Fördermittelmaßnahmen sind längere Vorlaufzeiten üblich.

Ansprechpartner & Bauleitung

Für die Bauausführung benennen wir einen verantwortlichen Bauleiter oder Fachbauleiter (bei Spezialbereichen). Der Kunde benennt ebenfalls einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Entscheidungen des Kundenvertreters sind für den Kunden bindend. Bei komplexen Projekten (Komplettsanierung, barrierefreier Umbau) empfehlen wir regelmäßige Baufortschrittsbesprechungen.

4.8 Dokumentation & Baufortschritt

Bei umfangreichen Projekten dokumentieren wir den Baufortschritt mit Fotos. Bei geförderten Maßnahmen erstellen wir die erforderliche Dokumentation für die Förderstelle. Dem Kunden steht Einsicht in die Dokumentation zu.

5. Pflichten & Mitwirkung des Kunden

5.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Mitwirkungspflicht Frist Konsequenz bei Nicht-Erfüllung
Baustellenfreigabe Vor Arbeitsbeginn Verzögerung, ggf. Stornokosten
Erforderliche Genehmigungen Vor Arbeitsbeginn Verzögerung, Haftungsausschluss
Zugang gewährleisten Täglich während Arbeitszeit Stillstandszeiten berechnen
Information über Leitungen/Bestand Vor Arbeitsbeginn Haftung für Schäden
Abnahme termingerecht Innerhalb 12 Werktagen Fiktive Abnahme möglich
Förderantragstellung Vor Baubeginn empfohlen Risiko bei nachträglicher Antragstellung
Maklerkoordination Bei Bedarf vorher klären Zusatzkosten für Koordination
5.2 Fachspezifische Informationspflichten

Der Kunde hat uns über alle bekannten Besonderheiten des Bauobjektes zu informieren:

Allgemeine Informationen
  • Statische Besonderheiten, Tragfähigkeit
  • Verlegung von Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Daten)
  • Vorhandene Bauschäden, Feuchtigkeit, Schimmel
  • Besondere Nutzungsanforderungen (gewerblich, vermietet)
Spezielle Informationen nach Fachbereich
  • Bad-Sanierung: Vorherige Wasserschäden, undichte Stellen
  • Barrierefreier Umbau: Mobilitätseinschränkungen, Pflegestufe
  • Fassadenarbeiten: Denkmalschutz, Gestaltungssatzungen
  • Komplettsanierung: Mietverhältnisse, Nachbarn, Haustiere
  • Fertigbauteile: Raummaße exakt, Stromanschlüsse
  • Fördermittel: Einkommensverhältnisse, Eigentumsstatus

5.3 Gefahrenmeldung & Sicherheit

Der Kunde ist verpflichtet, uns umgehend auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen, die ihm bekannt werden oder bekannt werden müssten. Bei Arbeiten in bewohnten Objekten hat der Kunde für die Sicherheit von Personen und Haustieren zu sorgen.

Versicherungspflichten

Der Kunde hat folgende Versicherungen abzuschließen bzw. zu überprüfen:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung: Obligatorisch bei allen Bauarbeiten
  • Gebäudeversicherung: Ausreichende Deckung für Bauphase
  • Elementarschadenversicherung: Bei Außenarbeiten empfohlen
  • Montageversicherung: Bei wertvollen Fertigbauteilen/Möbeln
Besondere Pflichten bei Fördermittelmaßnahmen

Bei geförderten Maßnahmen obliegen dem Kunden zusätzliche Pflichten:

  • Rechtzeitige Antragstellung vor Baubeginn
  • Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen (Einkommensnachweise, etc.)
  • Einhalten der Förderrichtlinien (z.B. Handwerkerrechnung, bestimmte Materialien)
  • Meldung von Änderungen gegenüber der Förderstelle
  • Dokumentation der Maßnahme nach Vorgaben
Haftungsausschluss bei Pflichtverletzungen

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden sind wir von unserer Leistungspflicht frei, soweit die Pflichtverletzung die Erbringung der Leistung unmöglich macht oder unzumutbar erschwert. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Bei Fördermittelmaßnahmen können Pflichtverletzungen zum Verlust der Förderung führen – hierfür haften wir nicht.

5.6 Immobilienservice & Maklerkoordination

Bei Inanspruchnahme unseres Immobilienservices gelten besondere Regelungen:

  • Wir vermitteln Kontakt zu vertrauenswürdigen Maklern, sind aber selbst keine Makler
  • Maklerverträge werden direkt zwischen Kunde und Makler geschlossen
  • Wir übernehmen keine Haftung für Maklerleistungen oder Verkaufserfolg
  • Bei Koordination mit Maklern entstehen separate Koordinationskosten
  • Showroom-Besichtigungen nur nach Terminvereinbarung

6. Gewährleistung, Garantie & Mängel bei erweitertem Leistungsumfang

6.1 Gewährleistungsfristen nach Fachbereich

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gelten mit folgenden fachspezifischen Besonderheiten:

Fachbereich Gewährleistungsfrist Besonderheiten Verjährungsbeginn
Bauwerke allgemein 5 Jahre § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB Ab Abnahme
Abdichtungen (Bad, Balkon) 5 Jahre Erweiterte Gewährleistung Ab Abnahme
Nicht-Bauwerke (Möbel etc.) 2 Jahre § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB Ab Abnahme
Fertigbauteile/Möbel 2 Jahre (plus Herstellergarantie) Herstellergarantie zusätzlich Ab Abnahme
Barrierefreie Einbauten 5 Jahre Besondere Sicherheitsrelevanz Ab Abnahme
Fassade/WDVS 5 Jahre Systemgarantie des Herstellers Ab Abnahme
6.2 Mängelanzeige & Fristen

Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Konkrete Fristen:

  • Offensichtliche Mängel: Innerhalb von 12 Werktagen nach Abnahme
  • Versteckte Mängel: Innerhalb von 12 Werktagen nach Entdeckung
  • Dringende Mängel (Wasserschaden etc.): Unverzüglich, spätestens innerhalb 48 Stunden
  • Bei Fertigbauteilen: Zusätzlich Herstellerfristen beachten

6.3 Mängelbeseitigung & Nacherfüllung

Bei berechtigten Mängelrüngen sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Wir können zwischen Nachbesserung und Neuerfüllung wählen. Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb angemessener Frist, die sich nach Art des Mangels richtet:

Mangelart Angemessene Frist Besonderheiten
Kleine optische Mängel 4 Wochen Bei Materialverfügbarkeit
Funktionale Mängel 2 Wochen Prioritätsbehandlung
Wasserschäden/Abdichtung 48 Stunden Notfallbehandlung
Statische Mängel Unverzüglich Sicherheitsrelevant
Fertigbauteile/Möbel Nach Herstellerlieferung Abhängig von Hersteller
Garantien & Zusatzgarantien

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir folgende Garantien:

Garantiebereich Garantiedauer Umfang Voraussetzungen
Materialgarantie Nach Hersteller Materialfehler gemäß Hersteller Originalrechnung, fachgerechte Nutzung
Verarbeitungsgarantie 5 Jahre Fachgerechte Verarbeitung Fachgerechte Nutzung, keine Eigenänderungen
Abdichtungsgarantie (Bad) 5 Jahre Wasserdichtheit nach DIN Fachgerechte Nutzung, regelmäßige Lüftung
Statikgarantie 10 Jahre Tragfähigkeit konstruierter Elemente Keine statischen Veränderungen
Fassadengarantie 5 Jahre Haftung Putz/WDVS Regelmäßige Wartung, kein Bewuchs
Barrierefreiheitsgarantie 5 Jahre Funktion Einbauten Normgerechte Nutzung
Ausschlussfristen & -gründe

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf folgenden Gründen beruhen:

  • Unsachgemäße Behandlung, Überlastung, falsche Nutzung
  • Natürlicher Verschleiß, Alterung, Witterungseinflüsse (bei Außenarbeiten)
  • Unsachgemäße Reparaturversuche durch Dritte oder Eigenleistungen
  • Einwirkungen höherer Gewalt (Sturm, Überschwemmung, etc.)
  • Nichtbeachtung von Nutzungshinweisen (z.B. bei Estrichen, Abdichtungen)
  • Änderungen am Bauwerk durch Dritte oder Eigentümer
  • Bei Fertigbauteilen: Schäden durch unsachgemäße Montagevorbereitung
Mängelmanagement & Dokumentation

Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit. Bei Mängeln kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter info@dmk-bau.de oder 06164 5039805. Bitte dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und einer schriftlichen Beschreibung. Bei Wasserschäden sofort anrufen! Wir kümmern uns schnellstmöglich um eine Lösung.

6.6 Besondere Regelungen für Fertigbauteile & Möbel

Bei Fertigbauteilen, Küchen und Möbeln gelten ergänzende Bestimmungen:

  • Herstellergarantien gehen vor, wir leiten Garantieansprüche weiter
  • Montageschäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Montage zu melden
  • Transport- und Liefermängel direkt beim Hersteller/Händler reklamieren
  • Bei Sonderanfertigungen: Keine Rückgabe möglich, Maßabweichungen bis 2% toleriert
  • Montage nur nach vollständiger Lieferung und Zahlung der Materialkosten
Besondere Regelungen für Fördermittelmaßnahmen

Bei geförderten Maßnahmen gelten ergänzende Gewährleistungsregelungen:

  • Mängel können zum Verlust der Förderung führen – Meldung besonders wichtig
  • Dokumentation der Mängelbeseitigung für Förderstelle erforderlich
  • Bei schweren Mängeln: Meldung an Förderstelle kann erforderlich sein
  • Förderrichtlinien können spezielle Gewährleistungsanforderungen enthalten

6.8 Beweislastumkehr

Im ersten Jahr nach Abnahme wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Abnahme vorhanden war, es sei denn, diese Annahme ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Bei Fertigbauteilen gilt die Beweislastumkehr für Montagemängel.

7. Haftung, Versicherung & Fachbereichsbesonderheiten

7.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, wie folgt beschränkt:

Bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Maximal haften wir mit der Höhe der Auftragssumme, mindestens jedoch 50.000 €.

Bei grober Fahrlässigkeit & Vorsatz

Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Personenschäden

Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt.

Produkthaftung

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Fachspezifische Haftungsregelungen

Für bestimmte Fachbereiche gelten ergänzende Haftungsregelungen:

Fachbereich Besondere Haftungsaspekte Haftungsbeschränkungen
Barrierefreies Bauen Erhöhte Sorgfaltspflicht bei Sicherheitseinrichtungen Keine Haftung bei unsachgemäßer Nutzung/Änderung
Bad-Sanierung/Abdichtung Erhöhte Haftung bei Folgeschäden durch Wassereintritt Haftung begrenzt auf direkten Schaden, keine Folgeschäden
Statische Eingriffe Volle Haftung für Statiksicherheit Vorbehalt falscher Bestandsangaben durch Kunden
Fertigbauteile/Möbel Haftung für Montageschäden Keine Haftung für Produktfehler (Herstellerhaftung)
Fassaden/WDVS Haftung für Systemhaftung, Wärmedämmung Keine Haftung für Witterungsschäden nach Abnahme
Fördermittelberatung Beratungshaftung nach Auftrag Keine Erfolgsgarantie, keine Rechtsberatung
Immobilienservice Vermittlerhaftung Keine Maklerhaftung, nur Vermittlung

7.3 Versicherungen

Wir sind umfassend versichert mit folgenden Deckungssummen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssumme 10 Mio. € (erhöht für Bauarbeiten)
  • Bauleistungsversicherung: Für Neubauten und Umbauten, Deckung pro Schadenfall 5 Mio. €
  • Montageversicherung: Für Schäden während der Bauzeit, insbesondere bei Fertigbauteilen
  • Umwelthaftpflichtversicherung: Für Umweltschäden bei Sanierungen
  • Berufshaftpflichtversicherung: Für Beratungsleistungen (Fördermittel, Planung)
Haftung für Hilfspersonen & Subunternehmer

Wir haften für unsere Erfüllungsgehilfen, gesetzliche Vertreter und Subunternehmer wie für eigenes Verschulden. Bei Einsatz von spezialisierten Subunternehmern (z.B. für Elektrik, Heizung) weisen wir darauf hin und nennen den Subunternehmer. Für Subunternehmerleistungen gelten deren AGB zusätzlich.

Haftungsausschluss für Fördermittel & Immobilienservice

Für folgende Leistungen gelten besondere Haftungsausschlüsse:

Fördermittelberatung
  • Keine Haftung für Bewilligung oder Höhe der Förderung
  • Keine Rechtsberatung, nur Informationen zu Fördermöglichkeiten
  • Keine Haftung für Änderungen der Förderrichtlinien
  • Beratung erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr
  • Antragstellungshilfe, aber keine Vertretung gegenüber Behörden
Immobilienservice/Maklervermittlung
  • Keine Maklerhaftung, wir sind keine zertifizierten Makler
  • Keine Haftung für Maklerleistungen oder Verkaufserfolg
  • Vermittlung auf Basis eigener Erfahrungen, keine Garantie
  • Maklerverträge direkt zwischen Kunde und Makler
  • Keine Haftung für Maklerprovisionen oder Vertragsinhalte

7.6 Mitverschulden des Kunden

Bei Mitverschulden des Kunden (z.B. falsche Informationen, nicht beachtete Hinweise, unsachgemäße Nutzung) verringert sich unsere Haftung entsprechend. Der Kunde hat eigenes Verschulden nachzuweisen.

Versicherungsschutz & Empfehlungen

Wir empfehlen unseren Kunden dringend den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese schützt vor unvorhergesehenen Schäden während der Bauzeit und ist in der Regel kostengünstig. Bei wertvollen Einbauten (Designermöbel, teure Fertigbauteile) empfiehlt sich eine Montageversicherung.

8. Abnahme, Gewährleistung & Mängelrechte

8.1 Abnahmepflicht & Fachbereichsbesonderheiten

Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. Bei Nichtabnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme).

8.2 Abnahmeprotokoll & Dokumentation

Die Abnahme erfolgt durch ein gemeinsames Abnahmeprotokoll. Darin werden festgestellte Mängel und deren Beseitigungsfristen festgehalten. Bei komplexen Projekten empfehlen wir eine gestaffelte Abnahme (Teilabnahmen).

Besondere Abnahmeregelungen nach Fachbereich
Fachbereich Abnahmebesonderheiten Dokumentation
Bad-Sanierung Wasserdichtheitsprüfung, Funktionsprüfung Armaturen Abdichtungsprotokoll, Herstellerzertifikate
Barrierefreier Umbau Funktionsprüfung aller Einrichtungen, Sicherheitscheck Checkliste DIN 18040, Einweisungsprotokoll
Fassadenarbeiten Sichtprüfung, Dokumentation eventueller Restarbeiten Fotos vor/nach, Herstellerunterlagen WDVS
Fertigbauteile/Möbel Montagecheck, Funktionsprüfung, Oberflächenkontrolle Montagebestätigung, Herstellerdokumente
Estricharbeiten Begehbarkeit nach Aushärtung, Ebenheitsprüfung Estrichprotokoll, Aushärtungszeiten
Fördermittelmaßnahmen Besondere Abnahme für Förderstelle Förderdokumentation, Vorher-Nachher-Fotos

8.4 Mängelrechte & deren Ausübung

Bei Mängeln hat der Kunde folgende Rechte in dieser Reihenfolge:

Recht Voraussetzung Auswirkung Frist zur Ausübung
Nacherfüllung Mangelhaftigkeit der Leistung Nachbesserung oder Neuerfüllung Innerhalb Gewährleistungsfrist
Selbstvornahme Nacherfüllung gescheitert/unzumutbar Kostenersatz bis zu angemessenem Betrag Nach Fristsetzung erfolglos
Minderung Nacherfüllung fehlgeschlagen/unmöglich Preisminderung angemessen zum Mangel Nach Nacherfüllungsversuch
Rücktritt Nacherfüllung fehlgeschlagen/unmöglich Vertragsbeendigung, Rückabwicklung Bei wesentlichen Mängeln
Schadensersatz Verschulden unsererseits Ersatz des entstandenen Schadens 3 Jahre ab Kenntnis
Verjährung der Mängelansprüche

Die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt:

  • Für Bauwerke und bauliche Anlagen: 5 Jahre ab Abnahme
  • Für bewegliche Sachen (Möbel etc.): 2 Jahre ab Abnahme
  • Bei Arglist: 3 Jahre ab Kenntnis
  • Bei Personenschäden: 3 Jahre ab Kenntnis, max. 30 Jahre

8.6 Beweislast & Dokumentation

Im ersten Jahr nach Abnahme obliegt uns die Beweislast, dass ein Mangel nicht bei Abnahme vorhanden war. Wir empfehlen eine fotografische Dokumentation des Bauzustandes bei Abnahme. Bei Fördermittelmaßnahmen ist eine ausführliche Dokumentation für die Förderstelle erforderlich.

Fristen beachten & dokumentieren

Mängel sind umgehend nach Entdeckung zu melden. Verspätete Mängelrügen können zum Verlust Ihrer Gewährleistungsansprüche führen. Bitte dokumentieren Sie Mängel mit Fotos, Datum und einer schriftlichen Beschreibung. Bei Wasserschäden sofort telefonisch melden!

Besondere Regelungen für Fertigbauteile

Bei Fertigbauteilen, Küchen und Möbeln gelten ergänzende Abnahmeregeln:

  • Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Montage möglich
  • Oberflächenmängel sind sofort bei Lieferung zu reklamieren
  • Montagemängel sind innerhalb von 14 Tagen zu melden
  • Bei Teilmontagen (Lieferung ohne Montage) entfällt Montagegewährleistung
  • Sonderanfertigungen können nicht zurückgegeben werden

9. Kündigung & Vertragsbeendigung

9.1 Ordentliche Kündigung

Bei Werkverträgen kann der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung jederzeit kündigen. In diesem Fall sind die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten sowie ein angemessener Anteil des entgangenen Gewinns.

9.2 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist beiden Parteien möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere:

Wichtige Gründe für Kündigung durch uns
  • Schwerwiegende Zahlungsverzüge trotz Mahnung
  • Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung
  • Gefährdung der Arbeitssicherheit durch Kundenverhalten
  • Falsche Angaben des Kunden mit erheblicher Auswirkung
  • Insolvenz oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Kunden
  • Behördliche Untersagung der Arbeiten aus Kundenverschulden
Wichtige Gründe für Kündigung durch Kunden
  • Nichtbehebung wesentlicher Mängel trotz Abmahnung
  • Erhebliche Terminüberschreitungen durch unser Verschulden
  • Qualitätsmängel, die Vertrauensbasis zerstören
  • Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit unsererseits
  • Personenschäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Wesentliche Vertragsverletzungen
Kündigungsfolgen & Abrechnung

Bei Kündigung sind folgende Leistungen fällig:

Leistung Berechnung Besonderheiten
Erbrachte Leistungen Nach Aufmaß oder vereinbarten Einheitspreisen Mit detaillierter Abrechnung
Bereits bestellte Materialien Einkaufspreis zzgl. 20% Handling Nachweis durch Rechnungen
Entgangener Gewinn Max. 15% des Restauftragswertes Pauschal, keine Nachweispflicht
Abbau- & Abtransportkosten Nach Aufwand Bei teilweise eingebauten Materialien
Planungs- & Vorbereitungskosten Pauschal 10% der Auftragssumme Max. 5.000 €

9.4 Stornierung & Stornokosten

Bei Stornierung eines Auftrags gelten folgende Stornokosten:

Zeitpunkt der Stornierung Stornokosten Bemessungsgrundlage
Bis 30 Tage vor Beginn Keine -
29–15 Tage vor Beginn 10% der Auftragssumme Planungskosten
14–8 Tage vor Beginn 25% der Auftragssumme Planung, Materialbestellung
7–3 Tage vor Beginn 40% der Auftragssumme Planung, Material, Arbeitseinsatzplanung
Weniger als 3 Tage vor Beginn oder nach Beginn 60% der Auftragssumme Planung, Material, Lohnkosten, entgangene Aufträge
Besondere Kündigungsregelungen nach Fachbereich
Fachbereich Besondere Kündigungsregeln Stornofristen
Fertigbauteile/Möbel Keine Stornierung nach Materialbestellung 7 Tage nach Auftragserteilung
Sonderanfertigungen Keine Stornierung nach Fertigungsfreigabe 3 Tage nach Auftragserteilung
Bad-Sanierung Stornierung nur vor Beginn der Rohbauarbeiten 14 Tage vor Beginn
Barrierefreier Umbau Längere Kündigungsfrist bei behördlichen Verfahren 30 Tage vor Beginn
Fördermittelberatung Kündigung jederzeit, Beratungskosten anteilig Jederzeit
Flexible Lösungssuche vor Kündigung

Bei Problemen im Projektverlauf setzen wir auf Kommunikation und gemeinsame Lösungsfindung. Eine Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein. Sprechen Sie uns bei Schwierigkeiten frühzeitig an. Wir finden meist eine einvernehmliche Lösung.

Kündigung bei Fördermittelmaßnahmen

Bei geförderten Maßnahmen gelten besondere Kündigungsregelungen:

  • Kündigung kann zum Verlust der Förderung führen
  • Förderstelle muss über Kündigung informiert werden
  • Eventuell bereits ausgezahlte Fördermittel sind zurückzuzahlen
  • Kündigung sollte vor Förderzusage erfolgen
  • Bei Kündigung nach Förderzusage: Förderstelle konsultieren

10. Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand & Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz in Reichelsheim. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Wir sind jedoch stets bemüht, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.

10.2 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei grenzüberschreitenden Verträgen findet deutsches Recht Anwendung.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für Regelungslücken.

Schriftform & elektronische Kommunikation

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Elektronische Kommunikation (E-Mail, WhatsApp) gilt als Schriftform, sofern eine dauerhafte Wiedergabe möglich ist. Bei wichtigen Erklärungen (Kündigung, Mängelrüge) empfehlen wir zusätzlich die postalische Übersendung.

10.5 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer separaten Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist und auf Anfrage zugesandt wird. Bei Fördermittelberatung werden besondere Daten (Einkommen, Gesundheitsdaten) nur mit ausdrücklicher Einwilligung verarbeitet.

Unabhängigkeit der Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10.7 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt dieser Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.

Stand dieser AGB: 10. Dezember 2025

Gültigkeit: Diese AGB ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Verträge ab dem 10.12.2025.

Besonderheit: Diese AGB berücksichtigen den erweiterten Leistungsumfang von DMK Bau Reichelsheim einschließlich Spezialbereichen wie barrierefreiem Bauen, Bad-Sanierung, Fassadenarbeiten und Fördermittelberatung.

Rechtlicher Hinweis & Empfehlung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtlich bindend. Sie ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung. Bei Unklarheiten, besonderen Konstellationen oder hochwertigen Projekten empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts. Für Druckfehler, Irrtümer und technische Änderungen wird keine Haftung übernommen. Diese AGB wurden unter Berücksichtigung der erweiterten Dienstleistungspalette von DMK Bau Reichelsheim erstellt.

Unser Versprechen: Bei DMK Bau Reichelsheim stehen Fairness, Transparenz und Fachkompetenz an erster Stelle. Diese AGB sollen eine klare und faire Grundlage für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit in allen unseren Fachbereichen schaffen – vom Trockenbau über Bad-Sanierung bis hin zu barrierefreien Umbauten und Fördermittelberatung. Bei Fragen zu unseren Vertragsbedingungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt für Rückfragen zu AGB & Verträgen

DMK Bau Reichelsheim
Inhaber: Dariusz Krzysztoń
Heidelberger Straße 5, 64385 Reichelsheim
Telefon: 06164 5039805
Mobil: 0160 7791280
E-Mail: info@dmk-bau.de
Website: https://dmk-bau.de

Bürozeiten: Montag–Freitag 09:00–17:00 Uhr
Vor-Ort-Termine: Nach Vereinbarung, auch außerhalb der Bürozeiten möglich

Hinweis zu Fördermitteln & barrierefreiem Bauen

Für viele unserer Leistungen (barrierefreier Umbau, energetische Sanierung, Badmodernisierung) können Fördermittel beantragt werden. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und unterstützen bei der Antragstellung. Bitte sprechen Sie uns vor Baubeginn darauf an, da Fördermittel in der Regel vor Beginn beantragt werden müssen. Barrierefreie Umbauten werden oft von Pflegekassen, Krankenkassen oder der KfW gefördert.